Grenze für Mehrwertsteuerpflicht für Selbständige verbessert

Grenze für Mehrwertsteuerpflicht für Selbständige verbessert

Ab dem 1. Januar 2020 können (nebenberuflich) Selbständige, die bisher immer knapp an die Mehrwertsteuerpflichtgrenze heranstießen, aufatmen:

Der Bundestag hat am 24.10.19 das Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen (und der Bundesrat am 8.11.19 zugestimmt), die 17.500-€-Grenze mit Wirkung ab 1.1.2020 auf 22.000 € Jahresumsatz anzuheben.

Im MediaFon von Verdi sind die Infos gut aufbereitet: https://selbststaendigen.info/suche-im-ratgeber/?uri=ratgeber_haupttext.php3&id=4a46286b2ba10 und auch

https://selbststaendigen.info/2019/11/09/kleinunternehmergrenze-steigt-auf-22-000-e/

https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/buerokratieentlastungsgesetz-iii_168_491690.html

Diese Gesetzesänderung ist für viele im Bildungsbereich tätige Selbständige sehr attraktiv. Zumal vor allem Trainer*innen zusätzlich auch seitens des Auftraggebers den § 4 Nr 21 a bb oder b aa in Anspruch nehmen können und damit für diese Aufträge keine Mehrwertsteuer abführen müssen.

Gleichwohl  gibt es die Erfahrung, dass man als Selbständige*r mit Umsatzsteuer-Ausweisung bei der Vertragsverhandlung mit Auftraggebern ernster genommen wird. Als Tipp für Kleinunternehmer*innen im Außenauftritt, nicht von der „Kleinunternehmerschaft“ zu sprechen, sondern profan auf den § 19.1 hinweisen, nachdem für die jeweilige Leistung keine Umsatzsteuer anfällt.

Wahrscheinlich wird sich der Freiberuflermarkt durch diese vermeintliche Bürokratieentlastung weiter polarisieren in "Nebenberuflich Freiberuflich günstiger arbeitende - gering Verdienende", die man auch leicht mit dem Mehrwertsteuerargument drücken kann und "Hauptberufliche mehrwertsteuerpflichtige", die mit den günstigeren Angeboten der Kleinunternehmer nicht mithalten können oder wollen. Denn v.a. für alle Privatkunden sind die 19 % Mehrwertsteuer natürlich sehr störend und teuer, da sich diese privat nicht absetzen lassen kann.

Dennoch wird sich der Freiberuflermarkt durch diese vermeintliche Bürokratieentlastung weiter polarisieren in "Nebenberuflich Freiberuflich günstiger arbeitende - gering Verdienende", die man auch leicht mit dem Mehrwertsteuerargument drücken kann und "Hauptberufliche mehrwertsteuerpflichtige", die mit den günstigeren Angeboten der Kleinunternehmer nicht mithalten können oder wollen.

Für den Hinterkopf: Bei einer Vollzeittätigkeit ein Jahresbrutto von 22 Tausend € zu erzielen ist für akademisch aufgestellte Selbständige und in Zeiten hoher Betriebs- und Sozialabgaben nicht grad viel, wenn man mal vergleicht, was eine Vollzeitstelle im TVÖD 11, 12 oder 13 Stelle ergibt (41 bis über 60 Tausend Euro brutto, die Erfahrungsstufen eingeschlossen, die es bei Selbständigen ja eigentlich auch geben müsste). Viele Selbständige vergessen die sozialversicherungspflichtigen Abzüge, Einkommensteuern und etlichen weiteren Versicherung, die man als Selbständige haben muss/sollte, sodass man 25-50% Abzüge einkalkulieren sollte.

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